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Die wesentlichen Regeln für das Fahren mit Ihrem E-Scooter, die Pflichtausrüstung, Ihre Pflichten als Fahrer und die für 2026 vorgesehenen rechtlichen Änderungen.
Das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Verkehrsraum setzt die Einhaltung eines klaren Rahmens voraus. Wir haben hier die wesentlichen Regeln zusammengestellt, um Ihnen Kauf und Fahren zu erleichtern, ohne den Code de la route oder die amtlichen Texte zu ersetzen.
Die Vorschriften ändern sich regelmäßig, und eine mehrere Monate alte Information kann bereits teilweise überholt sein. Vor jeder Kauf- oder Fahrentscheidung empfehlen wir Ihnen, die am Seitenende genannten amtlichen Quellen zu konsultieren, insbesondere zu Versicherung, Pflichtausrüstung und den Bereichen, in denen Sie fahren dürfen.
Ihr E-Scooter fällt unter die Kategorie der motorisierten persönlichen Fortbewegungsmittel (EDPM – engins de déplacement personnel motorisés), die seit dem Décret n° 2019-1082 vom 25. Oktober 2019 in den Code de la route aufgenommen wurde.
Ein EDPM (engin de déplacement personnel motorisé) bezeichnet jedes elektrische Fahrzeug ohne Sitzplatz, das für die Beförderung einer einzelnen Person bestimmt ist. Dazu gehören der E-Scooter, aber auch der Gyropod, das elektrische Einrad, das Hoverboard oder das elektrische Skateboard.
Die auf dieser Seite dargestellten Regeln betreffen ausschließlich den Verkehr im öffentlichen Raum, das heißt Straßen, Radwege und Grünwege. Auf einem Privatgrundstück oder einem abgeschlossenen Gelände gilt der Code de la route nicht; je nach Ort können jedoch andere Regeln gelten, etwa eine Hausordnung oder eine spezielle Versicherung.
Damit Ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist, muss es die geltenden europäischen Vorschriften einhalten, mit CE-Kennzeichnung, Herstellerunterlagen, Identifikationsnummer und einer konstruktiv auf 25 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit. Kann Ihr EDPM diese Geschwindigkeit überschreiten, auch über einen standardmäßig deaktivierten Modus, ist er für die Nutzung auf Straße oder Gehweg nicht konform.
Das Entsperren wird schwer geahndet. Wer einen entsperrten EDPM fährt, riskiert ein Bußgeld von 135 €. Wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs selbst verändern, drohen gemäß Artikel L. 317-1 des Code de la route bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldbuße. Ein Fahrzeug, das mehr als 25 km/h erreichen kann, wird außerdem einem Kleinkraftrad gleichgestellt und erfordert eine Zulassung, einen Führerschein der Klasse AM und eine eigene Zweiradversicherung.
Ein EDPM (engin de déplacement personnel motorisé) bezeichnet jedes elektrische Fahrzeug ohne Sitzplatz, das für die Beförderung einer einzelnen Person bestimmt ist. Dazu gehören der E-Scooter, aber auch der Gyropod, das elektrische Einrad, das Hoverboard oder das elektrische Skateboard.
Die auf dieser Seite dargestellten Regeln betreffen ausschließlich den Verkehr im öffentlichen Raum, das heißt Straßen, Radwege und Grünwege. Auf einem Privatgrundstück oder einem abgeschlossenen Gelände gilt der Code de la route nicht; je nach Ort können jedoch andere Regeln gelten, etwa eine Hausordnung oder eine spezielle Versicherung.
Damit Ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist, muss es die geltenden europäischen Vorschriften einhalten, mit CE-Kennzeichnung, Herstellerunterlagen, Identifikationsnummer und einer konstruktiv auf 25 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit. Kann Ihr EDPM diese Geschwindigkeit überschreiten, auch über einen standardmäßig deaktivierten Modus, ist er für die Nutzung auf Straße oder Gehweg nicht konform.
Das Entsperren wird schwer geahndet. Wer einen entsperrten EDPM fährt, riskiert ein Bußgeld von 135 €. Wenn Sie die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs selbst verändern, drohen gemäß Artikel L. 317-1 des Code de la route bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldbuße. Ein Fahrzeug, das mehr als 25 km/h erreichen kann, wird außerdem einem Kleinkraftrad gleichgestellt und erfordert eine Zulassung, einen Führerschein der Klasse AM und eine eigene Zweiradversicherung.
Um im öffentlichen Verkehrsraum legal zu fahren, muss Ihr EDPM bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die seit dem 1. Juli 2020 gelten (Décret n° 2019-1082).
Maßgeblich ist die Höchstgeschwindigkeit, die Ihr Fahrzeug konstruktionsbedingt erreichen kann, nicht die Geschwindigkeit, mit der Sie zum Zeitpunkt einer Kontrolle fahren. Kann Ihr E-Scooter 25 km/h überschreiten, gilt er als nicht konform, auch wenn Sie gemäßigt fahren.
Um die technischen Merkmale Ihres Modells besser zu verstehen, können Sie unseren Leistungsrechner und unsere Spannungstabelle konsultieren. Diese Tools geben Ihnen eine Orientierung, ersetzen aber weder die Herstelleranleitung noch eine fachliche Beratung.
Ihr EDPM muss über zwei unabhängige Bremssysteme verfügen, zum Beispiel eine Motorbremse ergänzt durch eine mechanische Bremse am Hinterrad. Eine einzelne Bremse reicht nicht aus und kann zur Ablehnung des Inverkehrbringens führen sowie Ihre Haftung im Unfallfall begründen.
Ein der Fahrzeugkategorie angepasstes akustisches Warnsignal ist ebenfalls Pflicht, etwa eine Klingel oder eine für EDPM zugelassene Hupe. Die Verwendung einer Autohupe oder jeder anderen, nicht für einen EDPM vorgesehenen Vorrichtung ist verboten.
Ihr Fahrzeug muss mit einem weißen Vorderlicht, einem roten Rücklicht und seitlich sichtbaren rückstrahlenden Vorrichtungen (Rückstrahlern) ausgestattet sein.
Diese Ausrüstung ist dauerhaft vorgeschrieben, nicht nur bei Nacht. Sie gehört zu den gesetzlichen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen im öffentlichen Raum, unabhängig von Uhrzeit oder Wetterlage.
Maßgeblich ist die Höchstgeschwindigkeit, die Ihr Fahrzeug konstruktionsbedingt erreichen kann, nicht die Geschwindigkeit, mit der Sie zum Zeitpunkt einer Kontrolle fahren. Kann Ihr E-Scooter 25 km/h überschreiten, gilt er als nicht konform, auch wenn Sie gemäßigt fahren.
Um die technischen Merkmale Ihres Modells besser zu verstehen, können Sie unseren Leistungsrechner und unsere Spannungstabelle konsultieren. Diese Tools geben Ihnen eine Orientierung, ersetzen aber weder die Herstelleranleitung noch eine fachliche Beratung.
Ihr EDPM muss über zwei unabhängige Bremssysteme verfügen, zum Beispiel eine Motorbremse ergänzt durch eine mechanische Bremse am Hinterrad. Eine einzelne Bremse reicht nicht aus und kann zur Ablehnung des Inverkehrbringens führen sowie Ihre Haftung im Unfallfall begründen.
Ein der Fahrzeugkategorie angepasstes akustisches Warnsignal ist ebenfalls Pflicht, etwa eine Klingel oder eine für EDPM zugelassene Hupe. Die Verwendung einer Autohupe oder jeder anderen, nicht für einen EDPM vorgesehenen Vorrichtung ist verboten.
Ihr Fahrzeug muss mit einem weißen Vorderlicht, einem roten Rücklicht und seitlich sichtbaren rückstrahlenden Vorrichtungen (Rückstrahlern) ausgestattet sein.
Diese Ausrüstung ist dauerhaft vorgeschrieben, nicht nur bei Nacht. Sie gehört zu den gesetzlichen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen im öffentlichen Raum, unabhängig von Uhrzeit oder Wetterlage.
Die zulässigen Bereiche hängen von der Art der Verkehrsfläche ab. Seit dem Arrêté vom 23. März 2024 gilt die für Radfahrer bestimmte Beschilderung auch für Fahrer von EDPM.
Sobald ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist, müssen Sie ihn in Fahrtrichtung benutzen, auch wenn die Spur als empfohlener Radweg gekennzeichnet ist (Schild: weißes Fahrrad auf blauem Grund).
Gibt es weder Radweg noch Radfahrstreifen, dürfen Sie auf der Fahrbahn nur auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder weniger fahren. Das Nebeneinanderfahren mit einem anderen EDPM oder einem Fahrrad ist verboten.
Fußgängerzonen bleiben zugänglich, sofern Sie 6 km/h nicht überschreiten, also Schrittgeschwindigkeit, und Fußgänger niemals behindern, die vorrangig bleiben. Einzelne Gemeinden können den Zugang zu bestimmten Bereichen per kommunaler Anordnung beschränken oder untersagen.
Außerorts, außerhalb der Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder, dürfen Sie nur auf Grünwegen und Radwegen fahren. Gewöhnliche Straßen sind für EDPM verboten, unabhängig von der angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der Gehweg ist grundsätzlich verboten, es sei denn, die Gemeinde erlaubt ihn ausdrücklich durch Beschilderung. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 6 km/h begrenzt und Fußgänger bleiben vorrangig. Das Fahren auf dem Gehweg ohne Erlaubnis kann ein Bußgeld von 135 € nach sich ziehen.
Wenn Sie bei einem bestimmten Bereich unsicher sind (Park, Promenade, gemischte Wege), halten Sie sich an die Beschilderung vor Ort oder wenden Sie sich vor dem Fahren direkt an das zuständige Rathaus.
Sobald ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist, müssen Sie ihn in Fahrtrichtung benutzen, auch wenn die Spur als empfohlener Radweg gekennzeichnet ist (Schild: weißes Fahrrad auf blauem Grund).
Gibt es weder Radweg noch Radfahrstreifen, dürfen Sie auf der Fahrbahn nur auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder weniger fahren. Das Nebeneinanderfahren mit einem anderen EDPM oder einem Fahrrad ist verboten.
Fußgängerzonen bleiben zugänglich, sofern Sie 6 km/h nicht überschreiten, also Schrittgeschwindigkeit, und Fußgänger niemals behindern, die vorrangig bleiben. Einzelne Gemeinden können den Zugang zu bestimmten Bereichen per kommunaler Anordnung beschränken oder untersagen.
Außerorts, außerhalb der Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder, dürfen Sie nur auf Grünwegen und Radwegen fahren. Gewöhnliche Straßen sind für EDPM verboten, unabhängig von der angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzung.
Der Gehweg ist grundsätzlich verboten, es sei denn, die Gemeinde erlaubt ihn ausdrücklich durch Beschilderung. In diesem Fall ist die Geschwindigkeit auf 6 km/h begrenzt und Fußgänger bleiben vorrangig. Das Fahren auf dem Gehweg ohne Erlaubnis kann ein Bußgeld von 135 € nach sich ziehen.
Wenn Sie bei einem bestimmten Bereich unsicher sind (Park, Promenade, gemischte Wege), halten Sie sich an die Beschilderung vor Ort oder wenden Sie sich vor dem Fahren direkt an das zuständige Rathaus.
Über die Konformität des Fahrzeugs hinaus gelten bestimmte Regeln unmittelbar für Sie als Fahrer, sei es zu Alter, persönlichem Schutz, Verhalten oder Versicherung.
Seit dem 1. September 2023 müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, um einen EDPM im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren. Unterhalb dieses Alters kann der gesetzliche Vertreter mit einem Bußgeld von 135 € belegt werden.
Ihr E-Scooter ist ein ausschließlich persönliches Fahrzeug. Die Mitnahme eines Beifahrers, auch eines Kindes, ist verboten und mit einem Bußgeld von 135 € bedroht. Das Tragen von Kopfhörern oder eines Audiohelms während der Fahrt ist ebenfalls verboten und wird geahndet.
Außerorts ist das Tragen eines Helms Pflicht sowie einer rückstrahlenden Ausrüstung (Weste, Armband oder Warnüberwurf), gemäß den Artikeln R412-43-1 und R412-43-3 des Code de la route. Innerorts ist die rückstrahlende Weste nachts oder bei unzureichender Sicht Pflicht.
Innerorts bei Tag ist der Helm für Erwachsene gesetzlich noch nicht vorgeschrieben, wir empfehlen das Tragen jedoch nachdrücklich. Die Mehrheit der schweren Unfälle mit einem EDPM ereignet sich in der Stadt und betrifft vor allem den Kopf.
Ein im September 2025 eingebrachter Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Helm innerorts für alle Fahrer von EDPM zur Pflicht zu machen. Dieser Text befand sich im Frühjahr 2026 noch in der Prüfung. Einige Gemeinden, etwa Nice, Vence oder Bourg-lès-Valence, haben ihn bereits per kommunaler Anordnung vorgeschrieben.
Hinsichtlich Alkohol und Betäubungsmitteln unterliegen Sie denselben Regeln wie Radfahrer. Die Ordnungskräfte können Sie kontrollieren; bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gelten strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Punkteabzug von Ihrem Führerschein, sofern Sie einen besitzen.
Eine Haftpflichtversicherung ist für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum Pflicht. Sie deckt Schäden, die Sie Dritten verursachen könnten. Sie können sie in der Regel über eine Erweiterung Ihrer Hausversicherung oder über einen eigenen Vertrag erhalten. Wenden Sie sich gerne an Ihren Versicherer und konsultieren Sie das Merkblatt service-public.fr, um die genauen Modalitäten zu erfahren.
Seit dem 1. September 2023 müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, um einen EDPM im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren. Unterhalb dieses Alters kann der gesetzliche Vertreter mit einem Bußgeld von 135 € belegt werden.
Ihr E-Scooter ist ein ausschließlich persönliches Fahrzeug. Die Mitnahme eines Beifahrers, auch eines Kindes, ist verboten und mit einem Bußgeld von 135 € bedroht. Das Tragen von Kopfhörern oder eines Audiohelms während der Fahrt ist ebenfalls verboten und wird geahndet.
Außerorts ist das Tragen eines Helms Pflicht sowie einer rückstrahlenden Ausrüstung (Weste, Armband oder Warnüberwurf), gemäß den Artikeln R412-43-1 und R412-43-3 des Code de la route. Innerorts ist die rückstrahlende Weste nachts oder bei unzureichender Sicht Pflicht.
Innerorts bei Tag ist der Helm für Erwachsene gesetzlich noch nicht vorgeschrieben, wir empfehlen das Tragen jedoch nachdrücklich. Die Mehrheit der schweren Unfälle mit einem EDPM ereignet sich in der Stadt und betrifft vor allem den Kopf.
Ein im September 2025 eingebrachter Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Helm innerorts für alle Fahrer von EDPM zur Pflicht zu machen. Dieser Text befand sich im Frühjahr 2026 noch in der Prüfung. Einige Gemeinden, etwa Nice, Vence oder Bourg-lès-Valence, haben ihn bereits per kommunaler Anordnung vorgeschrieben.
Hinsichtlich Alkohol und Betäubungsmitteln unterliegen Sie denselben Regeln wie Radfahrer. Die Ordnungskräfte können Sie kontrollieren; bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gelten strafrechtliche Sanktionen, einschließlich Punkteabzug von Ihrem Führerschein, sofern Sie einen besitzen.
Eine Haftpflichtversicherung ist für das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum Pflicht. Sie deckt Schäden, die Sie Dritten verursachen könnten. Sie können sie in der Regel über eine Erweiterung Ihrer Hausversicherung oder über einen eigenen Vertrag erhalten. Wenden Sie sich gerne an Ihren Versicherer und konsultieren Sie das Merkblatt service-public.fr, um die genauen Modalitäten zu erfahren.
Wie jeder Verkehrsteilnehmer müssen Sie die Parkregeln einhalten. Bei einem Verstoß können Bußgelder gegen Sie verhängt werden.
Sie dürfen Ihren EDPM auf dem Gehweg abstellen, sofern Sie den Durchgang für Fußgänger, Zugänge für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), Notausgänge, Gebäudeeingänge oder Haltestellen nicht blockieren. Sind Bügel oder vorgesehene Stellplätze vorhanden, empfehlen wir Ihnen, diese vorrangig zu nutzen.
Ein behinderndes oder gefährliches Parken kann ein Bußgeld und in manchen Fällen das Abschleppen Ihres Fahrzeugs nach sich ziehen.
Zu den am häufigsten festgestellten Verstößen gehören das Fahren auf dem Gehweg ohne Erlaubnis (135 €), die Mitnahme eines Beifahrers (135 €), das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt (135 €) und das Fahren durch eine Person unter 14 Jahren (135 €, zu Lasten des gesetzlichen Vertreters).
Wer einen entsperrten EDPM fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von 135 €. Wenn Sie das Entsperren selbst vorgenommen haben, drohen bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldbuße.
Diese Beträge dienen nur zur Orientierung. Die für Ihre Situation geltenden amtlichen Sätze finden Sie im jeweils gültigen Code de la route auf Légifrance.
Sie dürfen Ihren EDPM auf dem Gehweg abstellen, sofern Sie den Durchgang für Fußgänger, Zugänge für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), Notausgänge, Gebäudeeingänge oder Haltestellen nicht blockieren. Sind Bügel oder vorgesehene Stellplätze vorhanden, empfehlen wir Ihnen, diese vorrangig zu nutzen.
Ein behinderndes oder gefährliches Parken kann ein Bußgeld und in manchen Fällen das Abschleppen Ihres Fahrzeugs nach sich ziehen.
Zu den am häufigsten festgestellten Verstößen gehören das Fahren auf dem Gehweg ohne Erlaubnis (135 €), die Mitnahme eines Beifahrers (135 €), das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt (135 €) und das Fahren durch eine Person unter 14 Jahren (135 €, zu Lasten des gesetzlichen Vertreters).
Wer einen entsperrten EDPM fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von 135 €. Wenn Sie das Entsperren selbst vorgenommen haben, drohen bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und 30.000 € Geldbuße.
Diese Beträge dienen nur zur Orientierung. Die für Ihre Situation geltenden amtlichen Sätze finden Sie im jeweils gültigen Code de la route auf Légifrance.
Mehrere Texte werden noch auf nationaler und europäischer Ebene erörtert. Ihre Annahme könnte die geltenden Pflichten ändern.
Ein im September 2025 bei der Assemblée nationale eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, den Helm für alle Fahrer von EDPM und Fahrrädern zur Pflicht zu machen, auch innerorts. Dieser Text wurde im Frühjahr 2026 an den Ausschuss verwiesen. Im Falle der Annahme könnte das Fehlen eines Helms mit einem Bußgeld von 135 € geahndet werden.
Auf europäischer Ebene laufen außerdem Arbeiten zur weiteren Harmonisierung der EDPM-Vorschriften. Werden neue Bestimmungen angenommen, muss Frankreich seinen nationalen Rahmen anpassen, voraussichtlich im Zeitraum 2026 oder 2027.
Wir aktualisieren diese Seite, sobald uns eine wesentliche Änderung gemeldet wird. Bei rechtlichen Zweifeln oder einem Streitfall bleiben Ihr Versicherer oder ein Rechtskundiger die geeignetsten Ansprechpartner.
Ein im September 2025 bei der Assemblée nationale eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, den Helm für alle Fahrer von EDPM und Fahrrädern zur Pflicht zu machen, auch innerorts. Dieser Text wurde im Frühjahr 2026 an den Ausschuss verwiesen. Im Falle der Annahme könnte das Fehlen eines Helms mit einem Bußgeld von 135 € geahndet werden.
Auf europäischer Ebene laufen außerdem Arbeiten zur weiteren Harmonisierung der EDPM-Vorschriften. Werden neue Bestimmungen angenommen, muss Frankreich seinen nationalen Rahmen anpassen, voraussichtlich im Zeitraum 2026 oder 2027.
Wir aktualisieren diese Seite, sobald uns eine wesentliche Änderung gemeldet wird. Bei rechtlichen Zweifeln oder einem Streitfall bleiben Ihr Versicherer oder ein Rechtskundiger die geeignetsten Ansprechpartner.
Wir empfehlen Ihnen, diese Referenzen vor jedem Kauf oder vor der regelmäßigen Nutzung Ihres Fahrzeugs zu konsultieren.
Konsultieren Sie das amtliche Merkblatt zu EDPM auf service-public.fr, das von der Verwaltung regelmäßig aktualisiert wird.
Das Ministère de l'Intérieur veröffentlicht Mitteilungen und Hinweise zu den für EDPM geltenden Regeln.
Die geltenden Gesetze, Décrets und Arrêtés finden Sie auf Légifrance, darunter den Code de la route, das Décret n° 2019-1082 und den Arrêté vom 23. März 2024.
Die Website Sécurité routière erläutert die EDPM-Vorschriften auf dem amtlichen Portal der Sécurité routière.
Auf FōhzShop finden Sie außerdem unsere häufig gestellten Fragen sowie die Seite zu Garantien und Kundendienst. Sie können uns auch direkt kontaktieren, wenn Sie eine Auskunft benötigen.
Konsultieren Sie das amtliche Merkblatt zu EDPM auf service-public.fr, das von der Verwaltung regelmäßig aktualisiert wird.
Das Ministère de l'Intérieur veröffentlicht Mitteilungen und Hinweise zu den für EDPM geltenden Regeln.
Die geltenden Gesetze, Décrets und Arrêtés finden Sie auf Légifrance, darunter den Code de la route, das Décret n° 2019-1082 und den Arrêté vom 23. März 2024.
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Wenn Sie unsicher sind, ob ein Produkt konform ist oder welche technischen Merkmale ein bei uns verkauftes Modell hat, kann Ihnen unser Team die passende Ressource nennen.
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